Fotos sind grundsätzlich nach dem Urheberrechtsgesetz
geschützt, sei es als Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG. Der Unterschied ist in der Praxis nicht
wichtig und unterscheidet sich lediglich in der Schutzdauer von im ersten Fall
70 Jahren und bei einem Lichtbild gemäß § 72 UrhG von 50 Jahren. Mit anderen
Worten: Jedes Foto unterliegt einem urheberrechtlichen Schutz. Auf einen
Copyright-Vermerk kommt es sowohl bei Fotos, wie auch bei Texten nicht an.. Für
entsprechende Rechte aus dem Urheberrecht und deren Schutz ist es somit
unerheblich, ob auf ein entsprechendes Urheberrecht oder Kopierverbot auf der
eigenen Homepage hingewiesen wird.